Hagelschaden-Reparatur
Sie möchten einen Hagelschaden reparieren lassen? Wie Sie am einfachsten zu einer korrekten Hagelschaden-Reparatur kommen:
Sie melden sich bei uns und vereinbaren einen Reparaturtermin. Sobald Ihr Fahrzeug bei uns ist, werden wir den Schadenfall mit Ihrer Versicherung abwickeln, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen
und nach der Reparatur werden Sie sofort über die Fertigstellung informiert. Mit einer Schadensabtrittserklärung brauchen Sie bei uns nicht in Vorkasse zu treten und die Reparaturrechnung
geht zum Ausgleich direkt an Ihren Versicherer!
Wichtige Informationen zur allgemeinen Hagelschadenreparatur:
Meist bekommem Sie folgende Informationen weder vom Versicherer noch von Sonstigen am Regulierungs & Reparaturprozess beteiligten mitgeteilt,
... dass ein erneuter Hagelschlag Ihr Auto viel stärker beschädigt, oder wieder beschädigt, als dies das erste Mal der Fall war. Hätten Sie den ersten Hagelschaden nämlich nicht reparieren lassen, könnte genau dieser Umstand für Sie zum Problem werden. Das kann von der kompletten Ablehnung bis zu einer massiven Reduktion der Schadenleistung führen, da es kaum möglich sein wird, zu eruieren, welche Hagelschäden von welchem Ereignis stammen, bzw. wenn Sie eine Abrechnung der Reparatur vorzogen, Sie beweisen müssen, dass der erste Schaden fachgerecht instandgesetzt worden ist! Können Sie dieses nicht, so wird in 95 % aller Fälle, Ihre Versicherung keine weitere Regulierung vornehmen!
... dass Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. bei einem Eintausch, der Autoverkäufer einen massiven Abzug macht, welcher oft die vorher kassierte Entschädigung deutlich übersteigt. Also der Fahrzeugwert bei Inzahlungnahme mit dem Altschaden bei Automobilhändlern drastisch sinkt!
... dass wenn Sie keine Auszahlung wünschen, zeigt die Erfahrung, dass es besser ist, der Einladung zur „Auszahlung“ der Versicherung nicht nachzukommen. Die Praxis hat sehr oft gezeigt, dass die jeweiligen kalkulierten Reparaturkosten für eine korrekte Hagelschaden-Instandsetzung nicht ausreichen. ggf. ist sogar die "Sanfte Methode" nicht an jedem Bauteil vorzunehmen und es muss zwanghaft lackiert oder das jeweilige Teil ausgetauscht werden. Dies kann im nachhinein bei Abrechnung und verspäteter Reparatur unter Umständen zwischen dem Versicherer und den beteiligten Parteien zu anstrengenden Diskussionen führen!
Werkstattbindung oder -wahl: Es gibt oft in günstigen Kaskoverträgen die Möglichkeit, sich von einem Versicherer eine Werkstatt vorschreiben zu lassen. Wer es so will, dem sei es so. Die, die es besser nicht getan haben, können reparieren lassen wo sie es für richtig befinden und keiner kann es Ihnen vorschreiben! Hier setzten manche Versicherer trotzdem gerne an. Es ist ist inzwischen ein offenes Geheimnis, dass der Kunde der nichts, von einer Bindung weiß und / oder diese Werkstattbindung nicht im Vertrag unterzeichnet hat, trotzdem eine Werkstatt empfohlen bekommt. Nicht eigentlich deshalb, weil der Betrieb besondere Auszeichnungen errungen hat, sondern weil er mit dem Versicherer kooperiert und somit für ihn vergünstigt arbeitet (Kostenreduzierung genannt). Hierzu kann man nur allzu vorsichtig sein und sollte sich nicht blenden lassen. Denken Sie immer daran, Sie sind egal wo Sie reparieren lassen, rein rechtlich der Auftraggeber und nicht der Versicherer, somit sind etwaige Garantie oder Mängel nicht dem Versicherer zu Last zu legen!
Ebenso üblich und auch kein Geheimnis mehr: Einige Versicherer geben dem jeweilig von ihnen beauftragten Begutachtungsstellen geringere Stundensätze und Reduzierung der realen Schadenshöhe vor! Es ist für den beauftragten Gutachter auch nicht immer ersichtlich, ob das Fahrzeugteil über eine "Sanfte Instandsetzung" zu retten ist oder getauscht werden muß, hier wird natürlich meist nach Versicherervorgabe gehandelt. Bei einer Reparatur muß vom Versicherer nach Information des Reparateurs, also der Werkstatt, eine Zweitbesichtigung durch den Gutachter, oder eine weitere Dokumentation mit Bebilderung erfolgen. Die Versicherung muss den höheren "realen Reparaturbetrag" übernehmen!
Wir, als einer der wenigsten Betriebe in Deutschland, die keine Zusammenarbeit mit einer Versicherung eingehen, möchten jedenfalls alle Beteiligten zufrieden stellen. Das Interesse des Kunden und die "richtige Reparatur" steht vorrangig als unsere Beriebsphilosophie im Vordergrund, Kunden-zufriedenheit und -freundlichkeit an nächster Stelle.
Kunde, Gutachter, Versicherer und Betrieb sollten sich ergänzen und egal bei welchem Schadentyp eine zufriedene Einheit bilden, so gibt es die wenigsten Probleme auf allen Seiten, denn auch eine überzogene Abrechnung an die Versicherung kann nicht sein.
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